Teilnahmebedingungen für Freizeiten

1. Veranstalter
Veranstalter der Freizeit ist die Grenzlandjugend Roetgen e.V., Offermannstr. 31, 52159 Roetgen – im
Folgenden GLJ genannt. Die GLJ ist nach §75 KJHG anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und ist
im Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen unter der Nummer 1500.

2. Anmeldung
Die Anmeldung ist an die auf der ersten Seite der Anmeldung angegebene Adresse zu senden. Die
Teilnahme an der Freizeit erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Mit der Abgabe
der Anmeldung liegt eine verbindliche Anmeldung vor. Die GLJ behält sich vor, Teilnehmer von der
Freizeit auszuschließen. In diesem Fall wird der gezahlte Teilnahmebeitrag umgehend zurück erstattet.
Der Teilnehmer und ggf. seine Eltern verpflichten sich, die Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäß
auszufüllen.

3. Zahlung
Mit Abgabe der Anmeldung ist der Teilnahmebeitrag ganz oder in Teilen zu zahlen. Der Teilnahmebeitrag
sowie ggf. die Teilzahlungen sind auf der Anmeldung aufgeführt. Zahlungen sind in der Regel auf das
Konto mit der IBAN DE38 3905 0000 0009 9260 07 bei der Sparkasse Aachen, BIC AACSDE33XXX zu
entrichten. Abweichende Bankverbindungen werden auf der Anmeldung angegeben. Wird der
Teilnahmebeitrag in mehrere Teilzahlungen unterteilt, so ist die Restsumme bis spätestens 6 Wochen vor
Freizeitbeginn auf das o.a. Konto einzuzahlen.
Bei sämtlichen Zahlungen muss immer der Vor- und Zuname des Teilnehmers sowie das Kürzel der
Freizeit mit angegeben werden, um eine Zuordnung der Zahlung zu dem jeweiligen Teilnehmer
vornehmen zu können.

4. Teilnahmebestätigung
Wenn die schriftliche Anmeldung und der Zahlungseingang erfolgt sind erhält der Teilnehmer eine
Bestätigung über die Anmeldung und ggf. weitere Informationen per Email. Dafür ist die Angabe einer
Emailadresse unerlässlich.

5. Rücktritt
Der Rücktritt von der Freizeit kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber der GLJ erfolgen. Für den
Fall des Rücktritts vor Beginn der Freizeit kann durch die GLJ nur dann eine Kostenerstattung gewährt
werden, wenn ein nach Ermessen der GLJ annehmbarer Ersatz für den Teilnehmer durch denRücktretenden vermittelt wird. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro erhoben. Nach
Beginn der Fahrt kann in keinem Fall eine Rückerstattung von Teilnahmebeiträgen erfolgen. Die GLJ
empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6. Haftung
Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt
werden muss, wird nicht übernommen.

7. Versicherung
Alle Teilnehmer sind durch die GLJ für die Dauer des Aufenthalts unfallversichert. Für die Beschädigung
und den Verlust von Sachen hafteten der Teilnehmer bzw. dessen Eltern. Bei Krankheitsfällen wird die
Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen. Bei Freizeiten im Ausland hat der
Teilnehmer für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Reiseland sowie allen
Transitländern zu sorgen.
Sollte die GLJ für die Behandlung eines Teilnehmers für Kosten in Vorleistung treten, verpflichtet sich der
Teilnehmer die Auslagen binnen 10 Tagen nach Rückkehr der GLJ zurück zu erstatten.

8. Betreuung
Alle Freizeiten werden von besonders ausgebildeten und ausgesuchten Kräften betreut. Alle Betreuer
sind ehrenamtliche Mitarbeiter.
Der Teilnehmer und ggf. seine Eltern erklären, dass sich der Teilnehmer auch ohne Aufsichtsperson in
Kleingruppen von mindestens 3 Personen frei bewegen darf. Auf Camping- und Lagerplätzen sowie beim
Segeln im Hafenbereich darf sich der Teilnehmer auch ohne Aufsicht z.B. zum Toilettengebäude
bewegen. Sofern der Teilnehmer Schwimmer ist, darf er unter Aufsicht im Meer, anderen freigegebenen
Gewässern sowie Badeanstalten schwimmen gehen.

9. Regeln
Den Anweisungen der Betreuer ist Folge zu leisten. Setzt sich ein Teilnehmer trotz Mahnungen
wiederholt über bestimmte Regeln des zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht er
sonstige grobe Verstöße, hat der Leiter der Freizeit in Absprache mit dem Vorstand das Recht, den
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von
Teilnahmebeiträgen besteht in diesem Fall nicht. Falls die Person noch minderjährig ist wird sie in
Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Eltern nach Hause geschickt oder von den Eltern
abgeholt. Alle anfallenden Reisekosten, auch die der Begleitperson auf dem Weg zurück zum
Veranstaltungsort, sind von den Eltern binnen 10 Tagen nach der Freizeit der GLJ zurück zu erstatten.

10. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Freizeit erfasst und speichert die GLJ die Angaben des Kindes aus der
Anmeldung. Der GLJ anvertraute Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Die
Geburtsdaten benötigt die GLJ für die Gruppeneinteilung; Telefonnummern und Emailadresse dienen der
Kontaktaufnahme, z.B. bei Rückfragen oder im Notfall.

11. Rechte am eigenen Bild
Für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation werden bei vielen Freizeiten der GLJ
Bildaufnahmen (Fotos, Digitale Fotos, Videos)·gemacht. Der Teilnehmer und ggf. seine Eltern
akzeptieren die Verwendung der Aufnahmen auf denen der Teilnehmer zu erkennen sind in
Veröffentlichungen der GLJ (Homepage, CD/DVD, Plakaten, Werbebroschüren, Filmen) sowie der
Übergabe als Erinnerungsfotos/-filme an andere Teilnehmer/innen dieser Freizeit. Vom Teilnehmer zur
Verfügung gestellte Aufnahmen dürfen wie vorstehend genutzt werden. Eine Veröffentlichung von auf der
Freizeit aufgenommenen Aufnahmen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter etc. ist für alle
Teilnehmer und die GLJ untersagt. Eine Ausnahme hiervon bilden Aufnahmen ohne Personen sowie
Gruppenfotos mit mehr als 5 Teilnehmern. Für Veröffentlichungen die nicht durch die GLJ erfolgen (z.B.
durch andere Freizeitteilnehmer/innen) kann die GLJ keine Haftung übernehmen. Diese
Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber der GLJ widerrufen werden.

12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Aachen als vereinbart.